Oberst von Buddenbrock an Gräfin von Lehndorff. Königsberg, 24. Februar 1742
Auf die Beschwerde der Gräfin von
Lehndorff über die „Exesse‟ des Unteroffiziers Wernick aus dem Waldowschen Regiment in
ihren Gütern erklärt Oberst von
Buddenbrock, derselbe habe versichert, dass er nur „eine Ordre an
Dero Domestiquen, welcher ein Enrollierter vom Regiment ist, abgehen lassen‟
habe. Er habe dennoch diesen wegen seiner „in den Gütern begangenen Grobheit und
unerlaubte Demarches nachdrücklich verwiesen‟ und ihn angewiesen, „von dem
quaestionierten Kerl gänzlich abzustehen‟, auch dessen Kornett von Kortzfleich entsprechende Instruktion
erteilt, dass er dem Unteroffizier keine freie Hand, sondern „die Enrollierten
aus dem Kanton selber aussuchen und, wenn solches geschehen, mir eine exakte
Spezifikation davon übergeben, auch die Leute persönlich vorführen‟ solle. Weder
die vom König bewilligte Anzahl dürfe dabei überschritten werden, noch solche
Übergriffe vorkommen.