Entscheidung in der Klage des Grafen zu Dohna-Reichertswalde gegen den Bauern
Faust zu Abrahamsheide. Liebstadt, 10. Mai 1850
Nach dem Regulierungsrezess war der Bauer Faust zu Abrahamsheide verpflichtet, jährlich zehn männliche und zehn
weibliche Handtage dem Kläger zu leisten, davon hatte er 1848 6 ½ männliche und
4 weibliche geleistet. Sein Einwand, die Leistungen seien durch die neue
Gesetzgebung gänzlich aufgehoben ist unbegründet. Als Entschädigung hat Kläger
nur die von der Regierung festgesetzten, im Amtsblatt vom 3. März 1840 (S. 45)
für den Mohrunger Kreis festgesetzten Preise zu fordern, da diese in der
Allerhöchsten Kabinettsordre vom 1. Februar 1838 (GS 1838, S. 137) bei Ablösung
von Hilfsdiensten in der Provinz Preußen festgesetzt worden sind. Bei Vermeidung
der Exekution ist der Beklagte schuldig, für die 1848 nicht geleisteten Dienste
1 Rtlr. 27 Sgr. zu zahlen sowie die Prozesskosten.
Weitere Entscheide fallen gegen folgende Personen:
Bauer Gottfried, Abrahamsheide – hat nur 9 männliche und 7
weibliche Dienste geleistet,
Bauer Herrmann, Abrahamsheide – hat nur 7 männlich, 6 ½ weibliche Dienste
geleistet,
In weiteren Verhandlungen am 10. und 31. Januar 1840 wird gegen folgende Bauern
entschieden:
Bauer Teschner, Abrahamsheide – hat nur 51/2 männliche und 3 weibliche Dienste
geleistet,
Die Bauern Alfred Neuber, Eisermann, Michael Neuber, Goldbach – haben gar keine
Leistungen geleistet.
Christoph Reisberg, Goldbach, ist verpflichtet, der Gutsherrschaft jährlich 8
einspännige Spann- und 10 männliche Handtage zu leisten, die er 1848 nicht
geleistet und hat zudem erklärt, „dass er diese Dienste in Zukunft nicht werde
leisten noch auch eine Vergütung dafür zahlen wolle“, was Inspektor Conrad und
Hofmann Neuber bezeugen können. Der Kläger verlangte 1 Rtlr. 5 Sgr. für jeden
nicht geleisteten Spanntag, 6 Sgr. für jeden Arbeitstag. Da der Verklagte das
Grundstück bereits am 12. April des Vorjahres an seinen Sohn Gottfried
abgetreten hat, kann die Klage nicht eingeleitet werden, der Anwalt recht
deshalb eine neue Klage ein.
Bauer Rossmann, Goldbeck, ist verpflichtet, 8 vierspännige Spann- und 10
männliche Handtage zu leisten, was er nicht getan hat. Gleiches aus Goldbach
Wirt Schindowski, Bauer Jacob, Bauer Jacon Woelk.
Bauer Christoph Woelck, Reichertswalde, ist verpflichtet, acht einspännige
Gespann- und zehn Männertage zu leisten. Gespann hat er gar nicht und nur 5
Manntage geleistet.
Anderthalbhüfner Christoph Boetcher, Silberbach hat vier vierspännige Spann- und
5 Manntage zu leisten, nur 1/2 Manntag wurde geleistet.
Bauer (Dreihüfner) Christoph Behr, Silberbach wird wegen nicht geleisteter 8
vierspänniger Gespann- und 10 Manntage zu 11 Rtlr, 10 Sr. verklagt. Die Klage
kann nicht bearbeitet werden, denn die Besitzerin des Grundstücks, die Witwe
Elisabeth Behr, hatte nicht das ganze Grundstück an den Sohn übertragen, wie ein
Blick in die Hypothekenakte zeigte, sondern Teile gehörten Gottfried Behr und
Caroline Packeiser, geb. Behr.
Der Hüfner Geelhaar, Silberbach, hatte seine 5 Mann- und 5 Frauenhandtage nicht
geleistet, ebenso Altsitzer Christoph Woelck und Halbhüfner Richter.