Eid der Erbuntertanen des Grafen von Schwerin auf Wildenhoff. 18. Oktober
1668
Eid der UntertanenWir geloben und schwören hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen körperlichen Eid,
dass wir nunmehr dem Hochwürdigen, Hochwohlgeborenen Herrn Herrn Otto Freiherrn von Schwerin, Herren auf altem
Landerbe Wildenhoff p.
[...]