Übersicht über die zu leistenden Abgaben von den Lehndorffschen Gütern. 1733 bis
1744
Es waren an Kontributionen nach der zugesandten
Lehnstabelle
zu zahlen:
Kittlitz 1 Rtlr., 60 Gr.
Labab 3 Rtlr.
Stobben Dorf 3 Rtlr., 50 Gr.
Pristanien 6 Rtlr., 46 Gr.
Stawken 4 Rtlr. 73 Gr., 13 D.
Stawisken 5 Rtlr. 30 Gr. Gr.
Steinort 2 Rtlr. 48 Gr., 1 D. Kl. Steinort 1 Rtlr.
Taberlack 4 Rtlr., 40 Gr. Summe: 32
Rtlr., 77 Gr., 14 D. „pro anno canone“. Die Hälfte wurde Anfang November
„eingehoben“ . 1735 durfte wegen „Misswachs“ die Zahlung reduziert werden.
1741 waren an General-Hubenschoss zu zahlen: Labab 12 Rtlr. 89 Gr. 3 D.
Kittlitz 1 Rtlr. 57 Gr. 9 D.
Pniewen
9 Rtlr. 21 Gr. 6 D. Pristanien 4 Rtlr. 30 Gr. Stawisken 4 Rtlr 14
Gr. Steinort 3 Rtlr. 10 Gr. Taberlack 14 Rtlr 26 Gr. 6 D. 1740, 1742
und in den Folgejahren gab es wegen des
Viehsterbens
landesherrliche „Remissionen“ (Nachlass der Abgaben), die auf die betroffenen
Güter verteilt wurden, weshalb die Quittbücher wegen Berichtigung einzusenden waren.
Diese Vergütungen wurden den Bauern gut geschrieben.
Es folgt eine undatierte Aufstellung der Gefälle (ca. 1744).