1746
Gräfin von Lehndorff bittet, den im Amt Angerburg eingerichteten Bauernkrug zu untersagen, da dieser nicht nur ihren kölmischen privilegierten Krug im Amtsdorf Rosengarten beeinträchtigt, sondern vor allem ihre Untertanen zu übermäßigem Trinken verführt, so dass sie ihre Saat, Kleider und teils Vieh bei diesem eigennützigen Menschen vertun. Damit dem Domänenamt keine Einnahmen verloren gehen bietet sie an, die von dem Bauernkrug dem Amt zufließenden Einnahmen auf ihren Krug umzulegen.
Gräfin Lehndorff wird dazu angehalten, auf den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder ihrer Gutsuntertanen zu achten.
Actum Stawken d. 7. Mai 1746Nachdem Ihro Hochgebohren Exzellenz, die Frau Reichsgräfin von Lehndorff mich, den adlichen Gerichtsschreiber, requiriert, das bei dem Schulzen allhier, Michael Duzick, ausgekommene Feuer und dessen Umstände zu untersuchen, [...]
Ich bin zu einem meiner Haus-Meublen eines geschliffenen Glases benötiget gewesen und habe mir Mühe gegeben, es in Königsberg zu erhalten. Da ich aber solches in Königsberg nicht haben können, und mir ein Vorschlag geschehen, dergleichen Gl [...]
Hofmann soll vor sich und sein Weib incl. dem Schuh-Geld haben:45 F. an Lohn zusambt dem Schuh- und Stiefel-Geld.Vom 19. April 1756 bis zum 21. Mai a. c. hat Hofmann noch zu fordern33 F. an Lohn dann 7 Pfd 2/4 Brot-Korn 1 Pfd 2/4 Gerste 2 Pfd 1/4 Erbsen 7 Pfd. Haber 6 Stoff Salz [...]
Gräfin von Lehndorff bittet darum, dass ihre im Amt Angerburg gelegenen Wälder von königlichen Forstbedienten mit bejagt werden, um der Wolfsplage zu begegnen, die vor allem in den Amtsdörfer Rosengarten, Fürstenau und Engelstein zu großen Schäden geführt habe.