Der Schmied Michael Scheimann aus Stawken wird wegen wiederholter
Gewalttätigkeit in betrunkenem Zustand durch Gräfin von Lehndorff vor das
Patrimonialgericht zitiert. Pristanien, 23. März 1750
Auf Requisition der Gräfin von Lehndorff
wird im Hof Pristanien durch den
Richter Langhans aus Angerburg gegen den Schmied Michael Scheimann aus Stawken verhandelt. Dazu wird der Krüger von
Pristanien, der 58-jährige
Christoph Eisermann verhört. Er
gibt zu Protokoll, dass der Schmied sehr häufig mit den Leuten zusammengeraten
sei und mit seinen Brüdern viel Unheil in den Gütern anrichte. Er habe die Leute
z. B. in der Michaelisnacht beim Feiern gestört, die Magd Catharina Duschkin geschlagen und andere
beschimpft. Nach einem Besuch auf dem Töpfermarkt habe er sich im Krug
betrunken, randaliert und andere, die ihn davon abbringen wollten, beschimpft
und angegriffen. Die Ursache sei, dass er vor einiger Zeit selbst Krüger werden
und ihn herausdrängen wollte. Zeugen der Exzesse seien auch der Schulze zu Labab
und der Arrendator von Stawken. Der Schmied Michael Scheimann gibt an, 20
Jahre alt und lutherischer Religion zu sein. Nachdem ihm die Anklage verlesen
wurde, gibt er alles zu, doch habe ihn die Magd als einen Dieb beschimpft. Sie
wird dazu befragt und erklärt, dies stimme nicht. Er hätte ihre Schwester
geschlagen, die ihm kein Flachs gebrochen habe, diese hätte ihr gesagt, er hätte
schon in Drengfurth und Steinort Prügel bekommen. Scheimann gibt die
Magd Dorothea Scheimann als Zeugin an.
Nach Magd und Schwester wird geschickt und Scheimann wegen des Vorfalls im Krug
befragt. Er gibt an, in Angerburg
gewesen zu sein und dort 1 Stof Bier getrunken zu
haben, in Pristanien habe er weitere
2 1/2 Stof Bier getrunken, dann sei er „besoffen‟ gewesen, habe sich übergeben
müssen und dabei den Rock des Schulzen Nowack von Kittlitz
verunreinigt. Was weiter geschehen sei, wisse er nicht, bis ihn der Schulze
geschlagen und man ihn herausgeworfen habe. Dann sei er nochmals in die
Wirtsstube gegangen und habe den Arrendator von Stawken gefragt, weshalb man ihn geschlagen habe, habe auch
noch Bier getrunken. Es hätte jedoch keinen „Lärm‟ mehr gegeben, schon gar nicht
hätte er jemanden beschimpft. Da er sehe, „dass ihm alle Leute so feind‟, wolle
er den Krug nicht mehr haben, wenngleich „dieser Krüger wegkommen sollte‟.
Auch der 52-jährige Bruder aus
Pristanien wird verhört, der auf
dem Angerburgschen Jahrmarkt dabei
war. Gemeinsam mit dem Schulzen zu Labab hätten sie 2 Stoff Bier, Scheimann dabei 3 halbe Bier
getrunken, der Schulze hätte für Scheimann bezahlt. „Ganz nüchtern‟ seien sie
nach Pristanien gekommen und hätten
dort noch 1 Stof Bier getrunken. Er wisse nicht, wovon der Schmied „sich
besoffen gehabt‟, es sei denn, er habe bereits anderweit in der Stadt getrunken.
Auch habe er einen „schwach Kopf‟. Der Schulze zu Labab, Martin Rompel, meint, sie hätten in der
Stadt 1 Stof getrunken, korrigiert aber auf 3 halbe, dann auf 2 Stof. In
Pristanien seien es dann 3 Stof gewesen. Scheimann hätte den Nowack als einen
„Hundsfott‟ beschimpft. Die eingetroffenen Mägde können nicht bezeugen,
dass Scheimann wegen Diebereien geschlagen worden wäre. Das Urteil
bescheinigt dem Schmied, dass er ein „wüster wilder Mensch‟ sei, der nicht nur
dem Trunk, sondern auch der Schlägerei zugetan ist. Aus seinen angestifteten
Händeln hätte „Tod und Mordschlag‟ entstehen können. Anderen „gottlosen Leuten
zum merklichen Exempel‟ wird er zu 40 Stockschlägen verurteilt und hat 2/3 der
Gerichtskosten zu tragen. Dessen Bruder aber, der im Krug ebenfalls Händel
angefangen und den Krüger beschimpft habe, wird zu 18 Stockschlägen und 1/3 der
Gerichtskosten verurteilt. Die Magd Catharina, die mit ihren falschen
Behauptungen zu allem Anlass gegeben hat, wird zu 5 Stockschlägen verurteilt.
Der Schulze Nowack wird ermahnt, bei solchen Händeln, vor allem gegen
Betrunkene, nicht tätlich zu werden, auch er müsse sich sonst verantworten.