Der Schmied Michael Scheimann aus Stawken wird wegen wiederholter Gewalttätigkeit in betrunkenem Zustand durch Gräfin von Lehndorff vor das Patrimonialgericht zitiert. Pristanien, 23. März 1750

Auf Requisition der Gräfin von Lehndorff wird im Hof Pristanien durch den Richter Langhans aus Angerburg gegen den Schmied Michael Scheimann aus Stawken verhandelt. Dazu wird der Krüger von Pristanien, der 58-jährige Christoph Eisermann verhört. Er gibt zu Protokoll, dass der Schmied sehr häufig mit den Leuten zusammengeraten sei und mit seinen Brüdern viel Unheil in den Gütern anrichte. Er habe die Leute z. B. in der Michaelisnacht beim Feiern gestört, die Magd Catharina Duschkin geschlagen und andere beschimpft. Nach einem Besuch auf dem Töpfermarkt habe er sich im Krug betrunken, randaliert und andere, die ihn davon abbringen wollten, beschimpft und angegriffen. Die Ursache sei, dass er vor einiger Zeit selbst Krüger werden und ihn herausdrängen wollte. Zeugen der Exzesse seien auch der Schulze zu Labab und der Arrendator von Stawken. Der Schmied Michael Scheimann gibt an, 20 Jahre alt und lutherischer Religion zu sein. Nachdem ihm die Anklage verlesen wurde, gibt er alles zu, doch habe ihn die Magd als einen Dieb beschimpft. Sie wird dazu befragt und erklärt, dies stimme nicht. Er hätte ihre Schwester geschlagen, die ihm kein Flachs gebrochen habe, diese hätte ihr gesagt, er hätte schon in Drengfurt und Steinort Prügel bekommen. Scheimann gibt die Magd Dorothea Scheimann als Zeugin an. Nach Magd und Schwester wird geschickt und Scheimann wegen des Vorfalls im Krug befragt. Er gibt an, in Angerburg gewesen zu sein und dort 1 Stof Bier getrunken zu haben, in Pristanien habe er weitere 2 1/2 Stof Bier getrunken, dann sei er „besoffen‟ gewesen, habe sich übergeben müssen und dabei den Rock des Schulzen Nowack von Kittlitz verunreinigt. Was weiter geschehen sei, wisse er nicht, bis ihn der Schulze geschlagen und man ihn herausgeworfen habe. Dann sei er nochmals in die Wirtsstube gegangen und habe den Arrendator von Stawken gefragt, weshalb man ihn geschlagen habe, habe auch noch Bier getrunken. Es hätte jedoch keinen „Lärm‟ mehr gegeben, schon gar nicht hätte er jemanden beschimpft. Da er sehe, „dass ihm alle Leute so feind‟, wolle er den Krug nicht mehr haben, wenngleich „dieser Krüger wegkommen sollte‟. Auch der 52-jährige Bruder aus Pristanien wird verhört, der auf dem Angerburgschen Jahrmarkt dabei war. Gemeinsam mit dem Schulzen zu Labab hätten sie 2 Stoff Bier, Scheimann dabei 3 halbe Bier getrunken, der Schulze hätte für Scheimann bezahlt. „Ganz nüchtern‟ seien sie nach Pristanien gekommen und hätten dort noch 1 Stof Bier getrunken. Er wisse nicht, wovon der Schmied „sich besoffen gehabt‟, es sei denn, er habe bereits anderweit in der Stadt getrunken. Auch habe er einen „schwach Kopf‟. Der Schulze zu Labab Martin Rompel meint, sie hätten in der Stadt 1 Stof getrunken, korrigiert aber auf 3 halbe, dann auf 2 Stof. In Pristanien seien es dann 3 Stof gewesen. Scheimann hätte Nowack als einen „Hundsfott‟ beschimpft. Die eingetroffenen Mägde können nicht bezeugen, dass Scheimann wegen Diebereien geschlagen worden wäre. Das Urteil bescheinigt dem Schmied, dass er ein „wüster wilder Mensch‟ sei, der nicht nur dem Trunk, sondern auch der Schlägerei zugetan ist. Aus seinen angestifteten Händeln hätte „Tod und Mordschlag‟ entstehen können. Anderen „gottlosen Leuten zum merklichen Exempel‟ wird er zu 40 Stockschlägen verurteilt und hat 2/3 der Gerichtskosten zu tragen. Dessen Bruder aber, der im Krug ebenfalls Händel angefangen und den Krüger beschimpft hat, wird zu 18 Stockschlägen und 1/3 der Gerichtskosten verurteilt. Die Magd Catharina, die mit ihren falschen Behauptungen zu allem Anlass gegeben hat, wird zu 5 Stockschlägen verurteilt. Schulze Nowack wird ermahnt, bei solchen Händeln, vor allem gegen Betrunkene, nicht tätlich zu werden, auch er müsse sich sonst verantworten.

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