N. N. an Ernst Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff. Ende 1763/Anfang
1764
Es sei die Verordnung bekannt gemacht worden, dass die Tabakpflanzer 3, wenigsten
aber 2 Scheffel Samen auszusäen haben. Viele hätten dieses nutzbare
Unternehmen bereits aufgeben müssen, auch der Arrendator Martin
Porschke befinde sich in der
Situation, dass er nicht imstande ist, soviel auszusäen, teils weilen er
nicht Land dazu hat und teils weilen es ihm an Gebäuden fehlt, alwo er
hernachmals bei Gewinnung des Tobacks die Blätter gehörig trocknen
soll. Mehr als 1 1/2 Scheffel könne er nicht aussähen. Auch in den
Königlichen Domänen-Ämtern sei vielfach der Konsens zu einer Reduzierung der
Vorgabe gegeben worden. Lehndorff möge sich dafür einsetzen.