Regierung zu Gumbinnen an Carl Leopold Werner. Gumbinnen, 9. Mai 1822
Die Regierung zu Gumbinnen, Abt.
des Innern, wendet sich an den Generalbevollmächtigten des Patrons der
Kirche in Rosengarten, Herrn
Rendanten Werner, Angerburg,
auf dessen
Eingabe vom 2. März wegen des
Kirchenbaus in Rosengarten
.
Der Patron sei nach dem Gesetz die Gemeinde mit verbindender
Kraft zu konvozieren nicht befugt, die diesfälligen
Maßregeln haben von der Aufsichtsbehörde
auszugehen. Man habe deshalb Landrat von Koeller darüber in Kenntnis gesetzt.